Orientierung für unsere Arbeit – Gesetze und Grundlagentexte

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Wie alle Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt wissen wir uns als Einrichtung an die gesetzlichen Vorgaben gebunden.

Zu diesen gehören:

- die UN-Kinderrechtskonvention

- die UN-Behindertenrechtskonvention

- das SGB VIII zusammen mit dem Bundeskinderschutzgesetz

- das SGB XII im Zusammenhang mit dem SGB IX

- das Kinderförderungsgesetz (KiföG Sachsen-Anhalt)

- das Bildungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt.

 

Als Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe wissen wir uns verpflichtet, zusammen mit allen anderen Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen an der Umsetzung der UN- Kinderrechtskonvention in unserem Land mitzuwirken. Diese Umsetzung erfolgt bei uns in zwei Richtungen

In beiden Bereichen bringen wir die Kinderrechte zur Geltung, indem wir die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention nach den vier Ordnungsbereichen umsetzen:

  1. Recht auf wohlbehaltenes Leben (survival rights)
  2. Recht auf Aufwachsen ohne Gefahren und Schädigungen (protection rights)
  3. Recht auf eine umfassende, ganzheitliche Bildung (development rights)
  4. Recht auf Teilhabe und Mitbestimmung (participation rights).