Wie alle Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt wissen wir uns als Einrichtung an die gesetzlichen Vorgaben gebunden.
Zu diesen gehören:
- die UN-Kinderrechtskonvention
- die UN-Behindertenrechtskonvention
- das SGB VIII zusammen mit dem Bundeskinderschutzgesetz
- das SGB XII im Zusammenhang mit dem SGB IX
- das Kinderförderungsgesetz (KiföG Sachsen-Anhalt)
- das Bildungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt.
Als Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe wissen wir uns verpflichtet, zusammen mit allen anderen Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen an der Umsetzung der UN- Kinderrechtskonvention in unserem Land mitzuwirken. Diese Umsetzung erfolgt bei uns in zwei Richtungen
- im Lebensraum unserer Einrichtung
- bei unserem Einsatz für die Kinder nach außen.
In beiden Bereichen bringen wir die Kinderrechte zur Geltung, indem wir die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention nach den vier Ordnungsbereichen umsetzen:
- Recht auf wohlbehaltenes Leben (survival rights)
- Recht auf Aufwachsen ohne Gefahren und Schädigungen (protection rights)
- Recht auf eine umfassende, ganzheitliche Bildung (development rights)
- Recht auf Teilhabe und Mitbestimmung (participation rights).