gesetzliche Grundlagen

Wie alle Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt wissen wir uns als Einrichtung an die gesetzlichen Vorgaben gebunden.

Zu diesen gehören:

Als Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe wissen wir uns verpflichtet, zusammen mit allen anderen Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen an der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in unserem Land mitzuwirken. Diese Umsetzung erfolgt bei uns in zwei Richtungen:

  • im Lebensraum unserer Einrichtung
  • bei unserem Einsatz für die Kinder nach außen.

In beiden Bereichen bringen wir die Kinderrechte zur Geltung, indem wir die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention nach den vier Ordnungsbereichen umsetzen:

  1. Recht auf wohlbehaltenes Leben (survival rights)
  2. Recht auf Aufwachsen ohne Gefahren und Schädigungen (protection rights)
  3. Recht auf eine umfassende, ganzheitliche Bildung (development rights)
  4. Recht auf Teilhabe und Mitbestimmung (participation rights)

UN-Kinderrechte Schautafel